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SPB3 Intensivkurszertifikat: Geistiges Eigentum, Datenschutz und IT-Sicherheit 

Über das Pflichtfachprogramm hinaus bietet der Schwerpunktbereich 3 in Zusammenarbeit mit dem Horst Görtz Institut für IT-Sicherheit (HGI) engagierten Studierenden die Möglichkeit, einen besonderen Akzent im „Grünen Bereich“ zu setzen. Durch die Teilnahme an zusätzlichen Wahlveranstaltungen können die Teilnehmer des Intensivkurses Kenntnisse in den Bereichen des Geistigen Eigentums, des Datenschutzes und der IT-Sicherheit erlangen.

Zu diesem Bereich zählen folgende Fächer:

  • Urheberrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Deutsches und Europäisches Wettbewerbsrecht
  • Kartellrecht
  • Immaterialgüterrecht aus ökonomischer Sicht
  • Grundlagenvorlesung zur IT-Sicherheit aus dem Angebot des HGI
  • Datenschutzrecht (einschließlich der technisch-organisatorischen Sicherheit)
  • Elektronischer Geschäftsverkehr 

Neben dem erfolgreichen Bestehen des Schwerpunktbereiches sind drei weitere Leistungsnachweise zu erwerben, um den Intensivkurs erfolgreich abzuschließen. Dabei sind die Fächer Immaterialgüterrecht (Urheberrecht sowie Gewerblicher Rechtsschutz) und eine Vorlesung zur IT-Sicherheit aus dem jeweiligen Angebot des HGI zwingend abzudecken, weitere Vorlesungen können die Teilnehmer nach eigener Auswahl belegen. Die so zusätzlich erlangte Qualifikation wird den Studenten durch ein Zertifikat bescheinigt. Die Anmeldung zu den Zusatzklausuren erfolgt formlos über die beteiligten Lehrstühle; das Intensivkurszertifikat wird bei Vorlage aller Leistungsnachweise vom Leiter des Schwerpunktbereichs 3 ausgestellt.

Das Programm beginnt ab dem Wintersemester 2016/17. Leistungsnachweise, die die Teilnehmer in den vorangegangenen Semestern erworben haben, können nach Absprache mit dem Leiter des Schwerpunktbereichs angerechnet werden. 

Mitwirkende der Juristischen Fakultät: Prof. Dr. Andrea Lohse, Prof. Dr. Karl Riesenhuber, Prof. Dr. Renate Schaub, Jun.-Prof. Dr. Frank Rosenkranz, RA Dr. Thorsten Behling, Akad. Rat Dr. Marc Scheufen.