Montag
Jan112021
"Betriebsvereinbarungsoffenheit" von Vereinbarungen in AGB
Mitteilung vom 11.1.2021
In einer bekannten Entscheidung hat das BAG angenommen, arbeitsvertragliche Vereinbarungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen seien grundsätzlich "betriebsvereinbarungsoffen", könnten also durch Betriebsvereinbarung nachträglich abgeändert werden. In seinem Beitrag zur Festschrift für Christine Windbichler (2020), S. 353-371, würdigt Karl Riesenhuber diese Rechtsprechung unter dogmatischen und prinzipiellen sowie methodischen Gesichtspunkten kritisch.