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Donnerstag
Mai212015

Das Konzept der Ruhr-Akademie


Die Ruhr-Akademie für Europäisches Privatrecht ist eine Initiative des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Handels- und Wirtschaftsrecht der Ruhr-Universität Bochum.
Ihr Zweck ist es, das Europäische Privatrecht für die Praxis aufzubereiten. Es geht um den immer größer werdenden Bestand gemeinschaftsrechtlicher Normen, die das nationale Privatrecht prägen. Erfaßt wird das Privatrecht in seiner ganzen Breite. Dazu gehören etwa das Vertrags- und Deliktsrecht, das Arbeits- und Gesellschaftsrecht, das Kartell- und Wettbewerbsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, das Bank- und Versicherungsrecht.
Die Ruhr-Akademie für Europäisches Privatrecht ist für die Praxis da. Sie wendet sich an Rechtsanwälte, Richter, Unternehmens- und Verbandsjuristen aus der Region. Wissenschaftlich fundiert wird das Europäische Privatrecht praxistauglich aufbereitet.
Die Ruhr-Akademie für Europäisches Privatrecht richtet verschiedene Veranstaltungen aus, Fortbildungsveranstaltungen, Vorträge und Tagungen.

Auf Fortbildungsveranstaltungen, die etwa halbjährlich veranstaltet werden, werden aktuelle Themen erörtert. In dem eintägigen Programm wird

1. ein Teilrechtsgebiet im Zusammenhang erörtert,
2. ein Ausblick auf laufende Gesetzgebung gegeben und werden
3. aktuelle Entscheidungen aus der Rechtsprechung zum Europäischen Privatrecht praxisgerecht erörtert.

In Vorträgen werden aktuelle Themen behandelt.Tagungen erlauben eine vertiefte systematische Auseinandersetzung mit einem Gesamtthema. Sie geben Impulse für die weitere Tätigkeit.

Die Beiträge zu den Veranstaltungen werden in einer Schriftenreihe der Ruhr-Akademie für Europäisches Privatrecht: „Hefte zum Europäischen Privatrecht“ im Verlag de Gruyter publiziert. Für die Tagungen werden sie den Teilnehmern als Tagungsunterlagen zur Verfügung gestellt.

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