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Mai212015

Das Konzept der Ruhr-Akademie


Die Ruhr-Akademie für Europäisches Privatrecht ist eine Initiative des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Handels- und Wirtschaftsrecht der Ruhr-Universität Bochum.
Ihr Zweck ist es, das Europäische Privatrecht für die Praxis aufzubereiten. Es geht um den immer größer werdenden Bestand gemeinschaftsrechtlicher Normen, die das nationale Privatrecht prägen. Erfaßt wird das Privatrecht in seiner ganzen Breite. Dazu gehören etwa das Vertrags- und Deliktsrecht, das Arbeits- und Gesellschaftsrecht, das Kartell- und Wettbewerbsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, das Bank- und Versicherungsrecht.
Die Ruhr-Akademie für Europäisches Privatrecht ist für die Praxis da. Sie wendet sich an Rechtsanwälte, Richter, Unternehmens- und Verbandsjuristen aus der Region. Wissenschaftlich fundiert wird das Europäische Privatrecht praxistauglich aufbereitet.
Die Ruhr-Akademie für Europäisches Privatrecht richtet verschiedene Veranstaltungen aus, Fortbildungsveranstaltungen, Vorträge und Tagungen.

Auf Fortbildungsveranstaltungen, die etwa halbjährlich veranstaltet werden, werden aktuelle Themen erörtert. In dem eintägigen Programm wird

1. ein Teilrechtsgebiet im Zusammenhang erörtert,
2. ein Ausblick auf laufende Gesetzgebung gegeben und werden
3. aktuelle Entscheidungen aus der Rechtsprechung zum Europäischen Privatrecht praxisgerecht erörtert.

In Vorträgen werden aktuelle Themen behandelt.Tagungen erlauben eine vertiefte systematische Auseinandersetzung mit einem Gesamtthema. Sie geben Impulse für die weitere Tätigkeit.

Die Beiträge zu den Veranstaltungen werden in einer Schriftenreihe der Ruhr-Akademie für Europäisches Privatrecht: „Hefte zum Europäischen Privatrecht“ im Verlag de Gruyter publiziert. Für die Tagungen werden sie den Teilnehmern als Tagungsunterlagen zur Verfügung gestellt.

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Mai212015

Der zunehmende Einfluss des Europarechts

Europarecht - auch in Bochum


Die zwei bereits angedeuteten Beispiele verdeutlichen die große praktische Bedeutung des Europäischen Privatrechts.

Schrottimmobilien: Die Vorlage des LG Bochum
Das erste ist die Vorlage des Landgerichts Bochum in einem Schrottimmobilien-Fall. In dem Verfahren der Eheleute Schulte gegen die Deutsche Bausparkasse Badenia AG legte das Landgericht Bochum dem Europäischen Gerichtshof verschiedene Fragen über die Auslegung der gemeinschaftsrechtlichen Haustürgeschäfterichtlinie vor. Die Eheleute Schulte hatten, verlockt von der Aussicht auf Steuerersparnis, eine vermietete Eigentumswohnung auf Kredit gekauft. Da der Vertrag in einer sogenannten „Haustürsituation“ (§ 1 HWiG, heute § 312 BGB) angebahnt worden war, erwog das Landgericht Bochum, die Eheleute Schulte könnten den Kreditvertrag widerrufen. Dann allerdings müßten die Eheleute Schulte die Kreditsumme sogleich zurückzahlen. Das LG Bochum legte dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vor, ob diese Rechtsfolge mit der Haustürgeschäfterichtlinie vereinbar ist.

Massenentlassung: Die Entscheidungen des ArbG Bochum und des LAG Hamm
Das zweite Beispiel stammt aus dem Arbeitsrecht. Hier hatte die Entscheidung des EuGH im Fall Junk, die auf eine Vorlage des Arbeitsgerichts Berlin zurückging, die Praxis überrascht und in höchste Aufregung versetzt. Die eingespielte Verfahrensweise der Massenentlassung, die höchstrichterlich bestätigt und von der Bundesagentur für Arbeit mit konkreten Verfahrensanweisungen praktiziert wurde, war mit den Anforderungen der gemeinschaftsrechtlichen Massenentlassungsrichtlinie unvereinbar. Die Entscheidung des EuGH war indes keineswegs das Ende der Diskussion, sondern der Auftakt zu einer neuen Diskussion: Welche Folgerungen waren aus der Entscheidung für das nationale Recht und für laufende Massenentlassungsverfahren zu ziehen?
Das Arbeitsgericht Bochum trug dem Urteil durch eine richtlinienkonforme Auslegung der §§ 17, 18 KSchG Rechnung. Die vom Kläger angegriffene Kündigung seines Arbeitsverhältnisses war demnach unwirksam. Für einen Vertrauensschutz sah das Gericht keinen Raum. Anders entschied hingegen das LAG Hamm. Es hatte Zweifel, ob man der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs mit der Methode der richtlinienkonformen Auslegung Rechnung tragen könne und wollte jedenfalls das Vertrauen der Praxis auf die frühere Rechtsprechung und die Praxis der Bundesagentur für Arbeit schützen.

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Anforderungen an die Praxis

Diese Veränderungen stellen neue Anforderungen an die Praxis. Sie muss die Entwicklung des materiellen Gemeinschaftsrechts verfolgen, sich aber auch mit dem Handwerkszeug der Europäischen Methodenlehre vertraut machen. So wie sich das Europäische Privatrecht laufend weiterentwickelt, muß sich auch die Praxis laufend informieren. Das Gemeinschaftsrecht bietet materiell-rechtlich, prozessual und methodisch neue Möglichkeiten, die der Rechtsanwalt bedenken muß, wenn er Mandanten vertritt und berät, und der Richter, wenn er entscheidet.
Die Ruhr-Akademie für Europäisches Privatrecht trägt den daraus resultierenden Informations- und Fortbildungsbedürfnissen Rechnung. In regelmäßigen Veranstaltungen werden neuere Entwicklungen und Tendenzen aufgezeigt und praxisgerecht aufbereitet.

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Themen

Generalthemen

Thematisch erfaßt die Ruhr-Akademie die gesamte Breite des Europäischen Privatrechts und der damit verbundenen Fragen. In einer - nicht abschließenden - Übersicht gehören dazu:

Primärrecht
(1) Europäische Grundrechte
(2) Europäische Grundfreiheiten
(3) Europäisches Kartellrecht
(4) EuGH-Prozeßrecht

Sekundärrecht
(1) Europäisches Vertragsrecht
(2) Europäisches Gesellschaftsrecht
(3) Europäisches Arbeitsrecht
(4) Europäisches Immaterialgüterrecht
(5) Europäisches Bank- und Versicherungsrecht
(6) Europäisches Internationales Privatrecht

Methodenlehre
(1) Auslegung und Rechtsfortbildung des Gemeinschaftsrechts
(2) Primärrechtskonforme Auslegung
(3) Richtlinienkonforme Auslegung des nationalen Rechts

Gemeineuropäisches Privatrecht

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Adressaten

Die Veranstaltungen der Ruhr-Akademie wenden sich primär an Praktiker: Richter, Rechtsanwälte, Unternehmens- und Verbandsjuristen. Als eine aus der Ruhr-Universität Bochum hervorgehende Einrichtung wendet sich die Ruhr-Akademie jedenfalls in einer ersten Phase vornehmlich an Interessenten aus der Region; - der Name ist auch insoweit Programm.