Herzlich Willkommen im Schwerpunktbereich 3
Sie tauchen ein in die spannende und vielseitige Welt des Unternehmens- und Wettbewerbsrechts und bereiten sich auf eine abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit als Wirtschaftsjurist vor. Zahlreiche Karrierewege stehen Ihnen hiermit offen, angefangen von Kanzleien, Unternehmensberatungen, Rechtsabteilungen von Unternehmen, der Justiz und Verbänden, um die wichtigsten zu nennen. Sie können ausweislich der Übersicht aus einer breiten Palette an Veranstaltungen auswählen und damit entsprechend Ihrer Interessen und Neigungen inhaltliche Akzente setzen. Innerhalb des Schwerpunktbereiches gibt es zwei große Teilbereiche, in denen Sie als zusätzliche Qualifikation ein Zertifikat erwerben können:
- Geistiges Eigentum, Datenschutz und IT-Recht sowie
- Gesellschaft, Kapitalmarkt und Kartellrecht
Möglicher Studienverlauf
Wintersemester
- Immaterialgüterrecht (3 SWS) oder Urheberrecht (2 SWS) und Gewerblicher Rechtsschutz (2 SWS)
- Datenschutzrecht (2 SWS)
- Kapitalgesellschaftsrecht (2 SWS)
- Konzern- und Umwandlungsrecht (2 SWS)
- Kapitalmarktrecht (2 SWS)
- Unternehmensfinanzierung (2 SWS)
Sommersemester
- Internationales und Europäisches Gesellschaftsrecht (2 SWS)
- Internationales Handels- und Gesellschaftsrecht (2 SWS)
- Europäisches Vertragsrecht (2 SWS)
- Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs (2 SWS)
- Deutsches und Europäisches Wettbewerbsrecht (2 SWS)
- Deutsches und Europäisches Kartellrecht (2 SWS)
- Energiekartellrecht (1 SWS)
- Die Gesellschaft in der Krise und Insolvenz (2 SWS)
- Unternehmensnachfolge (2 SWS)
- Aufsichtsratsverfassung und Unternehmensmitbestimmung (2 SWS)
Fächerbeschreibung
Die Veranstaltung Deutsches und Europäisches Wettbewerbsrecht behandelt den im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelten deliktsrechtlichen Konkurrentenschutz sowie den Schutz der Verbraucher und der Allgemeinheit gegen Missbräuche und Auswüchse der Wettbewerbsfreiheit, z.B. in Fällen irreführender oder aggressiver Werbung. Besonderes Augenmerk gilt dabei den unionsrechtlichen Bezügen, die in mehreren EU-Richtlinien konkretisiert sind.
In der Vorlesung Deutsches und Europäisches Kartellrecht geht es u.a. um die Bekämpfung von Kartellvereinbarungen, von Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und um die Untersagung von Unternehmenszusammenschlüssen, die eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken („Fusionskontrolle“). Die einschlägigen Rechtsgrundlagen finden sich im nationalen Recht (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB), zunehmend aber vor allem im Unionsrecht.
Das Recht des Geistigen Eigentums oder Immaterialgüterrecht umfasst alle Regelungen, die dem Schutz des geistigen Schaffens dienen. Hierher gehören u.a. das Urheberrecht, das Patentrecht, die sonstigen technischen Schutzrechte, das Designrecht und das Kennzeichenrecht (insbesondere Markenrecht). Im Urheberrecht geht es um den Schutz persönlicher geistiger Schöpfungen und Leistungen im Bereich von Literatur, Wissenschaft und Kunst. Internationale und unionsrechtliche Bezüge spielen hier eine hervorgehobene Rolle, da das Recht des Geistigen Eigentums bereits seit langem durch Staatsverträge mitgeprägt ist und zunehmend unionsrechtlich determiniert wird. Im Gewerblichen Rechtsschutz geht es beispielsweise um den rechtlichen Schutz von technischen Neuentwicklungen sowie von Kennzeichen oder Designs. In der Vorlesung wird ein Überblick über die einzelnen Schutzrechte (Patent, Marke etc.) sowie die Möglichkeiten ihrer Durchsetzung und Verwertung gegeben. Auch hier sind die europa- und völkerrechtlichen Bezüge - etwa bei den zunehmenden unionsweiten Schutzrechten - von besonderer Bedeutung.
Im Kapitalgesellschaftsrecht stehen die Unternehmensträger im Vordergrund, die nicht bereits in den Pflichtveranstaltungen behandelt werden: Die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Das Hauptaugenmerk gilt der Gründung und Leitung von GmbH und AG sowie der Rechtsstellung ihrer Gesellschafter. Ergänzend vertieft die Vorlesung Aufsichtsratsverfassung und Unternehmensmitbestimmung die Rechtsstellung des Aufsichtsrats und der Aufsichtsratsmitglieder bei der AG, GmbH und SE und führt zugleich in die unterschiedlichen Formen der Unternehmensmitbestimmung nach deutschem Recht mit Rücksicht auf die europarechtlichen Bezüge ein.
Das Konzern- und Umwandlungsrecht befasst sich mit dem praktisch bedeutsamen Recht der verbundenen Unternehmen und der Durchführung von Formwechsel‑, Verschmelzungs- und Spaltungsvorgängen sowohl mit den Instrumentarien des klassischen Gesellschaftsrechts als auch des Umwandlungsgesetzes.
Die Unternehmensnachfolge ist praktisch überaus bedeutsam - für mehr als 70.000 Unternehmen pro Jahr stellt sich das Problem der Übertragung auf die nächste Generation. Fallorientiert werden daher die für die Gestaltung zentralen Fragestellungen aus dem Gesellschafts-, Erb-, Familien- und Steuerrecht erarbeitet und damit das notwendige vernetzte Denken geschult.
Die Vorlesung Die Gesellschaft in der Krise und Insolvenz behandelt in Schwerpunkten die Haftung der Gesellschafter und der Gesellschaftsorgane sowohl im Insolvenzverfahren als auch in dessen Vorfeld, die Stellung der Organe im Insolvenzverfahren sowie das Sanierungs- und Reorganisationsrecht.
Das Internationale und Europäische Gesellschaftsrecht befasst sich mit dem internationalen Gesellschaftskollisionsrecht als Teildisziplin des Internationalen Privatrechts und dessen Vorprägung durch die Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit, mit dem Recht der europäischen Rechtsformen, insbesondere der Societas Europaea (SE) und den Grundzügen der gesellschaftsrechtlichen Richtlinien.
Die Vorlesung Kapitalmarktrecht behandelt schwerpunktmäßig zum einen die Börse (Rechtsform, Träger und Organisation, Marktsegmente, Zulassungsvoraussetzungen und Handelsformen, Strukturen der Marktaufsicht). Zum anderen werden nach einem Überblick über die Handelsgegenstände des Kapitalmarkts die marktbezogenen Verhaltenspflichten im Wertpapierhandelsgesetz und Wertpapiererwerbs- und -übernahmegesetz besprochen (Verhaltensregeln für Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Insider-Handelsverbot, Ad-hoc-Publizität, Beteiligungstransparenz, unzulässige Formen der Marktbeeinflussung, Verhaltenspflichten in Übernahmesituationen).
Mit den Finanzierungsszenarien und wichtigen Instrumenten der Kapitalbeschaffung v.a. Bankdarlehen inklusive der Sicherungsmittel, Schuldscheindarlehen, Schuldverschreibungen, Gesellschafterdarlehen, Factoring, Leasing, Mezzanine-Kapital beschäftigt sich die Veranstaltung Unternehmensfinanzierung, wobei ein besonderer Fokus auf die Wechselwirkungen von gewählter Unternehmensrechtsform, Wahl des jeweiligen Finanzierungsinstruments und Rechtstellung der Kapitalgeber liegt.
Das Internationale Handelsrecht wird in einem weiten Sinne verstanden und umfasst damit das Kollisions- oder Internationale Privatrecht (IPR), das internationale Einheitsrecht, insbesondere das Wiener UN-Kaufrecht (Convention on the International Sale of Goods, CISG) sowie das Europäische Privatrecht. Aufbauende auf den Grundkenntnissen aus der Pflichtvorlesung IPR werden spezielle Fragen des Kollisionsrechts im Handelsrecht erörtert; hier geht es um das auf grenzüberschreitende Sachverhalte anwendbare nationale Recht. Mit dem UN-Kaufrecht steht darüber hinaus ein (internationales) Einheitsrecht zur Verfügung, das die Parteien beim grenzüberschreitenden Handelskauf wählen können.
Europäisches Vertragsrecht ist das im Unions-Primärrecht enthaltene (z.B. Grundfreiheiten) und auf seiner Grundlage gesetzte Vertragsrecht der Europäischen Union. Die EU hat das Vertragsrecht der Mitgliedstaaten durch eine Fülle von Richtlinien angeglichen und durch Verordnungen vereinheitlicht. Die Rechtsakte werden oft als „Verbraucherrecht“ zusammengefasst, betreffen damit aber auf der Seite des Verpflichteten stets Unternehmen und konstituieren so auch einen wesentlichen Teil des Unternehmensaußenrechts. Die Rechtsangleichung durch die EU prägt heute weite Teile des Vertragsrechts, und so ist die Kenntnis dieses Rechtsgebiets von großer praktischer Bedeutung und Examensrelevanz.
Das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs umfasst die spezifischen Vorschriften des Vertrags- und des Wirtschaftsrechts, die sich durch den Einsatz des Internets ergeben. Dazu gehören etwa die besonderen Regeln über vorvertragliche Informationspflichten und den Vertragsschluss, aber auch Vorgaben des Telekommunikations- und des Datenschutzrechts.
Das Datenschutzrecht behandelt die Voraussetzungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten im wirtschaftlichen Umfeld. Den Ausgangspunkt bildet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Grundrecht und in seinen nationalen und europäischen gesetzlichen Ausprägungen. Im Einzelnen werden Fragen des Beschäftigten- und Kundendatenschutzes behandelt, wie sie etwa im Zusammenhang mit Personaleinstellungen, IT-Zentralisierungen, Datenübermittlungen im internationalen Konzern, Marketingmaßnahmen oder beim sog. Profiling aufkommen können.