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Hinweise für Promotionsbewerber

Bewerbungen für Promotionsverfahren sind jederzeit willkommen. Interessenten sollten allerdings die folgenden Hinweise beachten.

Die Zulassung zur Promotion und das Promotionsverfahren regelt die Promotionsordnung der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum vom 7. Januar 2008*.

I. Anforderungen der Promotionsordnung 

Die Zulassungsvoraussetzungen finden sich in § 4 der Promotionsordnung. Danach ist grundsätzlich eine mindestens mit der Note „vollbefriedigend“ bestandene Erste oder Zweite Juristische Staatsprüfung erforderlich. Darüber hinaus muss die Bewerberin oder der Bewerber mit Erfolg als Referentin oder Referent an einem Seminar zu den Grundlagen des Rechts (Rechtsgeschichte, Kirchenrecht, Rechtsphilosophie, Rechtsvergleichung, Rechtssoziologie, Verwaltungslehre, Allgemeine Rechtslehre, Allgemeine Staatslehre, Methodenlehre, Rechtstheorie, Kriminologie, wirtschaftliche und politische Grundlagen des Rechts) teilgenommen haben. Möglichkeiten der Befreiung von diesen Anforderungen regelt § 5 der Promotionsordnung.

* Auf Doktoranden, die am 7. Januar 2008 bereits zum Promotionsverfahren zugelassen waren, findet noch die Promotionsordnung der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum vom 12.8.1994 (zuletzt geändert durch die Änderungssatzung vom 6.12.2002) Anwendung.

II. Eigene Anforderungen 

Promotionsbewerber senden Ihre Bewerbung per Post oder Email an die Lehrstuhladresse. Bitte legen Sie einen ausführlichen tabellarischen Lebenslauf nebst Foto, Kopien der Examenszeugnisse sowie des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife bei. Sofern Sie dies zur Darstellung ihrer Person für erforderlich halten, können Sie gerne auch Kopien weiterer Leistungsbescheinigungen beifügen.

Interessenten sollten vorher überprüfen, ob ihre Themenvorstellungen im wissenschaftlichen Tätigkeitsbereich von Professor Riesenhuber liegen. Einen Überblick über die Tätigkeiten vermittelt das Schriftenverzeichnis.

In der Regel wird von allen Promotionsbewerbern erwartet, dass sie an einem von Professor Riesenhuber veranstalteten rechtswissenschaftlichen Seminar mit Erfolg teilnehmen oder teilgenommen haben. Dazu gehören die schriftliche Bearbeitung eines Themas und die mündliche Präsentation der Ergebnisse. Über die Annahme als Doktorand wird regelmäßig erst nach Abschluss des Seminars entschieden.

Es ist von Vorteil, wenn die Promotionsbewerber eine konkrete Vorstellung davon haben, welches ihr Forschungsgebiet sein soll und welche Fragen sie in der Promotion bearbeiten wollen. Dazu gehört auch eine konkrete zeitliche Planung der Promotion.

Zusätzliche Qualifikationen wie besondere Fremdsprachenkenntnisse, Auslandsaufenthalte, einschlägige Berufserfahrung u.ä., die für das Promotionsvorhaben sinnvoll eingesetzt werden können, sind willkommen. Sie entbinden freilich nicht von der Erfüllung der übrigen Voraussetzungen.

Über Stipendien zur Finanzierung des Promotionsvorhabens können Sie sich u.a. über die Stipendien-Datenbank von E-Fellows.net informieren.