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SPB3 Intensivkurszertifikat: Unternehmensrecht

Der Schwerpunktbereich 3 bietet die Möglichkeit, über den Erwerb der Schwerpunktbereichsprüfung hinaus einen Qualifikationsnachweis im Gesellschaftsrecht zu erwerben, mit dem Studierende des Schwerpunktbereichs über das Pflichtfachprogramm hinausgehende Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet belegen können, um ihre späteren Bewerbungschancen bei Unternehmen und Wirtschaftsrechtskanzleien in diesem praxisrelevanten Bereich zu erhöhen. Die Erteilung des Qualifikationsnachweises setzt voraus, dass neben zwei Vorlesungsabschlussklausuren und dem Examensseminar (Schwerpunktbereichsprüfung) drei weitere Klausuren (Zusatzklausuren) erfolgreich absolviert werden, wobei diese Leistungsnachweise erbracht werden müssen in der auch für die staatliche Pflichtfachprüfung relevanten Vorlesung

  • Kapitalgesellschaftsrecht

und im Übrigen wahlweise in den Vorlesungen

  • Internationales und Europäisches Gesellschaftsrecht
  • Konzern- und Umwandlungsrecht
  • Aufsichtsratsverfassung und Unternehmensmitbestimmung
  • Unternehmensfinanzierung
  • Unternehmenskauf
  • Unternehmensnachfolge
  • Gesellschaft in der Krise und Insolvenz
  • Kapitalmarkt- und Übernahmerecht
  • Kartellrecht

Die Anmeldung zu den Zusatzklausuren erfolgt formlos über die beteiligten Lehrstühle; das Intensivkurszertifikat wird bei Vorlage aller Leistungsnachweise ausgestellt.

Lehrstühle:

  • Prof. Dr. Markus Fehrenbach
  • Prof. Dr. Andrea Lohse
  • Prof. Dr. Claudia Schubert
  • Prof. Dr. Katharina Uffmann
  • Prof. Dr. Martin Zimmermann